Ist Heiligabend ein Feiertag? Nein. Der 24. Dezember ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag, sondern rechtlich ein ganz normaler Werktag. Gesetzliche Feiertage an Weihnachten sind nur der erste und der zweite Weihnachtsfeiertag, also der 25. und der 26. Dezember. Das überrascht viele, denn für die meisten Familien ist Heiligabend gefühlt der wichtigste Tag des ganzen Jahres. Genau diesen Widerspruch schauen wir uns hier an: was rechtlich gilt, wie der halbe Arbeitstag in der Praxis funktioniert und warum sich der 24. trotzdem wie ein Feiertag anfühlt.
Die kurze Antwort lautet: Wer am 24. Dezember nicht arbeiten möchte, hat darauf grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch. Heiligabend und Silvester sind die beiden großen Ausnahmen im Weihnachtskalender, beide sind keine gesetzlichen Feiertage. Erst der 25. Dezember (erster Weihnachtsfeiertag), der 26. Dezember (zweiter Weihnachtsfeiertag) und Neujahr am 1. Januar sind bundesweit geschützt. An diesen Tagen gilt das Beschäftigungsverbot, am 24. dagegen nicht.
In Deutschland sind Feiertage übrigens Ländersache, jedes Bundesland legt selbst fest, welche Tage frei sind. Die einzige bundeseinheitliche Ausnahme ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Doch egal in welchem Bundesland Sie wohnen, ob Bayern, Berlin oder Hamburg: Der 24. Dezember taucht in keiner dieser Listen als Feiertag auf.
Der Grund ist historisch. Nach christlicher Tradition wird das Weihnachtsfest am 25. Dezember gefeiert, der 24. ist streng genommen nur der Vorabend, der Heilige Abend. In Deutschland und vielen Teilen Europas hat sich dieser Vorabend mit der Bescherung am Abend zum eigentlichen Höhepunkt entwickelt. Rechtlich blieb er aber das, was er immer war: der Tag vor dem Fest. Deshalb wurden bei der Einführung der Feiertagsgesetze nur der erste und zweite Weihnachtsfeiertag geschützt, nicht der Vorabend.
Der halbe Arbeitstag: Mythos und Wirklichkeit
Hartnäckig hält sich der Glaube, Heiligabend sei ein halber Feiertag und man brauche nur einen halben Urlaubstag. Das stimmt rechtlich nicht. Halbe Feiertage kennt das Arbeitsrecht nicht, und auch halbe Urlaubstage sind im Bundesurlaubsgesetz nicht vorgesehen. Trotzdem erleben viele Beschäftigte den 24. als halben Tag, und das hat einen guten Grund:
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Arbeits- oder Tarifvertrag. Zahlreiche Verträge regeln ausdrücklich, dass am 24. und 31. Dezember nur halbtags oder gar nicht gearbeitet wird. Im öffentlichen Dienst ist das zum Beispiel üblich.
Freiwillige Regelung des Arbeitgebers. Viele Firmen geben ihrer Belegschaft den Nachmittag frei oder schließen ganz, oft aus reiner Tradition und für ein gutes Betriebsklima.
Betriebsvereinbarung. Auch hier kann festgehalten sein, dass nur ein halber Urlaubstag fällig wird, wenn der Betrieb am Nachmittag schließt.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen also den 24. Dezember ab Mittag freigibt, müssen Sie für den freien Vormittag in der Regel trotzdem keinen Urlaub nehmen. Möchten Sie den ganzen Tag zu Hause bleiben und es gibt keine solche Regelung, ist ein voller Urlaubstag die saubere Lösung.
Was gilt für Urlaub und Betriebsferien?
Ohne vertragliche Sonderregelung müssen Sie für den 24. Dezember ganz normal Urlaub beantragen, am besten früh, denn in dieser Woche möchten viele Kolleginnen und Kollegen frei haben. Umgekehrt ordnen manche Firmen über die Feiertage Betriebsferien an, sogenannten Zwangsurlaub. Das ist erlaubt, aber begrenzt: Laut Bundesarbeitsgericht darf der Arbeitgeber höchstens drei Fünftel des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub festlegen, und die Schließung muss rechtzeitig und planbar angekündigt werden.
Spannend ist die sogenannte betriebliche Übung. Gibt ein Betrieb der Belegschaft mindestens drei Jahre in Folge freiwillig und ohne Vorbehalt an Heiligabend frei, kann daraus ein fester Anspruch werden, auf den Sie sich auch künftig verlassen dürfen. Eine einmal entstandene betriebliche Übung lässt sich nicht einfach per Aushang wieder streichen.
Stiller Tag und Öffnungszeiten am 24. Dezember
Obwohl Heiligabend kein Feiertag ist, gelten besondere Regeln. In einigen Bundesländern, etwa in Bayern, zählt der 24. Dezember ab dem Nachmittag als sogenannter stiller Tag. Dann sind laute Veranstaltungen und Tanzveranstaltungen untersagt. Im Handel haben die meisten Geschäfte am Vormittag geöffnet und schließen spätestens gegen 14 Uhr, damit auch die letzten Geschenke noch rechtzeitig vor der Bescherung besorgt sind.
Warum sich Heiligabend trotzdem wie ein Feiertag anfühlt
Auf dem Papier ein Werktag, im Herzen der Höhepunkt des Jahres. Für die meisten Familien beginnt am Nachmittag des 24. das, worauf alle hingefiebert haben: Der Baum wird festlich geschmückt, es duftet nach Plätzchen und Braten, und am Abend folgt die Bescherung. Genau hier liegt der Unterschied zu den nüchternen Paragrafen. Heiligabend lebt von Ritualen, und ein liebevolles ist der gemeinsame Look am Abend.
Ein gemütlicher Weihnachtspullover für die ganze Familie macht aus dem Abend ein kleines Fest für sich, und auf den Fotos vom Christbaum sehen alle zusammen aus wie aus einem Bilderbuch. Wer es lieber kuschelig mag, greift zum passenden Weihnachtspyjama und lässt den Abend nach der Bescherung auf dem Sofa ausklingen.
So wird aus einem rechtlich ganz gewöhnlichen Werktag der schönste Abend des Jahres, ganz egal, was im Feiertagsgesetz steht. Mehr Lieblingsstücke für den Festtag finden Sie in unserer Kollektion Weihnachtspullover für Kinder, damit am 24. wirklich jeder im Partnerlook strahlt.
Heiligabend (24. Dezember) ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag.
Nur der 25. und 26. Dezember sowie Neujahr sind bundesweit geschutzte Feiertage.
Halbe Feiertage und halbe Urlaubstage gibt es im Arbeitsrecht eigentlich gar nicht.
In Bayern gilt der 24. Dezember ab dem Nachmittag als stiller Tag.
Die meisten Geschafte schliessen an Heiligabend spatestens gegen 14 Uhr.
Häufige Fragen zu Ist Heiligabend ein Feiertag? Das gilt 2026
Nein. Heiligabend ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag, sondern rechtlich ein normaler Werktag. Geschutzte Weihnachtsfeiertage sind nur der 25. und der 26. Dezember.
Rechtlich nicht. Halbe Feiertage und halbe Urlaubstage kennt das Arbeitsrecht nicht. Viele Arbeitgeber geben aber per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder freiwillig den Nachmittag des 24. Dezember frei.
Ohne vertragliche Sonderregelung ja. Da der 24. Dezember kein Feiertag ist, mussen Sie fur einen freien Tag ganz normal Urlaub beantragen, am besten moglichst fruh.
Ja, das ist erlaubt. Der Arbeitgeber darf laut Bundesarbeitsgericht hochstens drei Funftel des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub festlegen und muss die Schliessung rechtzeitig und planbar ankundigen.
Die meisten Geschafte haben am Vormittag des 24. Dezember geoffnet und schliessen spatestens gegen 14 Uhr, damit die letzten Geschenke noch rechtzeitig vor der Bescherung besorgt werden konnen.